Nachdem die "alte" Vorschrift der Bereitstellung von Notabstiegsausrüstung bei Arbeiten in Hubarbeitsbühnen, Hubsteigern, Teleskopsteigern und Gelenksbühnen sowie aus Arbeitskörben von Kranen immer mehr in Vergessenheit geraten ist, wird eine System, welches in den 1980– er– Jahren Standard in Arbeitskörben war, wiederbelebt.
Nicht immer ist die in den Geräten integrierte Notabsenkung durchführbar: Ausfall der Elektronik, mechanische Gebrechen, örtliche Gegebenheiten sowie die Überschreitung des Kippmoments beim Absenken des ausgefahrenen Auslegers lassen ein Absenken des Arbeitskorbes nicht zu.
Einfachste Sicherheits– Abseilgeräte, welche einem Minimum an Unterweisung bedürfen, können aufgrund des geringen Volumens und Gewichts im Arbeitskorb meist mühelos mitgeführt werden. Nach dem Verankern des Gerätes bzw. des Seiles im Arbeitskorb ist ein völlig gefahrloses Abseilen der Person(en) möglich, da das Gerät sowohl beim Loslassen als auch beim "Überdrehen" durch eine Panikreaktion den Abseilvorgang sofort stoppt. Ist im Arbeitskorb nicht ausreichend Platz oder würde das system dort während der Arbeiten hinderlich sein, kann auch eine Bereitstellung am Boden ausreichen. In diesem Fall wird im Arbeitskorb eine dünne Hilfsleine mitgeführt, welche zum Boden abgelassen wird, wo die Aufsichtsperson das Seil des Sicherheits– Abseilsystems an diesem zum Hochziehen durch die zu evakuierende(n) Person(en) befestigt.
Diese Hilfsleine kann auch zum "Aufseilen" notwendiger, vergessener Werkzeuge, Kabel etc. verwendet werden und findet bei einer Länge von 30 m in einem Beutel von der Größe einer 1– Liter– Milchpackung platz.