Sicherheitstechnische Prüfungen von Masten

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Im Rahmen der jährlich aufzeichnungspflichtigen wiederkehrenden Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und kollektiven Schutzmaßnahmen an Funkmasten, begutachten wir neben den Steigschutzeinrichtungen und Anschlagpunkten auch Kabelführungen, Verschraubungen, Steigleitern, Laufstege, Zugänge bei Gebäudestandorten sowie Absicherungen und Kennzeichnungen etc.. Bei Verdacht bzw. auf Wunsch werden Rissprüfungen, Schichtdickenmessungen, Prüfungen der HV– Schraubverbindungen und auch Blitzschutz etc. überprüft.